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Der 24. Juni 2022 als zusätzlicher freier Tag.
Wie setzen wir das um?

Der 24. Juni 2022 soll bestenfalls für alle Mitarbeitenden freigehalten werden. Sprechstunden und Eingriffe sind nach Möglichkeit zu verschieben oder umzuplanen.

Der 24. Juni 2022 wird als Feiertag im Polypoint PEP erfasst. Das heisst, dass

  • Mitarbeitende, die trotz (Um)Planung aus betrieblichen Gründen arbeiten müssen und den 24. Juni 2022 nicht als freien Tag geniessen können
    sowie
  • Teilzeitmitarbeitende, die am Freitag, 24. Juni 2022, üblicherweise nicht arbeiten

die Stunden (gemäss Pensum) gutgeschrieben erhalten und an einem anderen Datum (nach)beziehen können. 

Mitarbeitenden, die sich am 24. Juni in unbezahltem Urlaub oder in Mutterschaftsurlaub befinden, wird zum Nachbezug ein Ferientag gutgeschrieben (Kontrolle und Gutschrift erfolgt im Juli 2022).

Stundenlöhner erhalten die Stunden (gemäss Durchschnittspensum der vergangenen 12 Monate) mit dem Lohn vom Juli 2022 ausbezahlt. Bei Mitarbeitenden mit kürzeren Anstellungsverhältnissen gilt das Durchschnittspensum ab Eintritt.

Voraussetzung dafür, in den Genuss dieses Tages zu kommen ist für alle Mitarbeitenden, dass am 24. Juni 2022 ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht.

Haben Sie weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich an die Abteilung Human Resources (info.hr@kispisg.ch / T. +41 71 243 76 72)