Fragen zu COVID-19 in der Familie oder im Umfeld

Entscheidend ist, ob Sie einen relevanten Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten. Das genaue Vorgehen ist beschrieben in den Richtlinien unter: Guideline

Entscheidend ist, ob der Kontakt zu der positiv getesteten Person relevant war, d.h. länger als 15 Minuten Dauer mit einem Abstand von weniger als 1.5 m während die Person schon Symptome hatte oder in den 48h davor. Grundsätzlich entscheidet bei privaten Kontakten das Kantonsarztamt via Contact Tracing über die Notwendigkeit und Dauer einer Quarantäne. Das genaue Vorgehen ist beschrieben in den Richtlinien unter: Guideline

Dr. Christian Kahlert und Dr. Anita Niederer-Loher vom Ostschweizer Kinderspital sowie Dr. Patrick Meyer Sauteur und Dr. Heidi Zinggeler Fuhrer haben die Fragen zu «Kinder und Corona» beantwortet.

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Stellungnahme und Rückmeldung an die Redaktion von 20 Minuten zum Artikel "Jedes zweite Corona-positive Kind steckt die Familie an" von Dr. med. Anita Niederer-Loher, Oberärztin mbF Infektiologie/Spitalhygiene
Dr. med. Christian Kahlert, Leitender Arzt Infektiologie/Spitalhygiene
Prof. Dr. med. Roger Lauener, Chefarzt Pädiatrie:

COVID-19: ACHTUNG KIND?

Die gestrige Schlagzeile in 20min ( https://www.20min.ch/story/jedes-zweite-kind-steckte-die-familie-an-732585683383 ) tönt alarmierend. Genauer hingeschaut zeigt sich, dass in der zitierten Studie 101 Indexpersonen untersucht wurden, wovon gerade mal fünf (!) Kinder < 12 Jahre alt waren, das Jüngste davon 4-jährig. In den Familien dieser 5 Kinder gab es 9 weitere Infektionen bei total 17 exponierten Haushaltmitgliedern. Daraus entstand diese Schlagzeile, prominent platziert auf der Startseite, die so eine falsche Information vermittelt! Die eigentliche Botschaft aus dieser Studie ist, dass Übertragungen durch Kinder im gleichen Haushalt zwar möglich sind, aber selten vorkommen.

Mehrere andere Untersuchungen, z.B. eine Studie mit mehreren Tausend (Schweiz, SG, https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.11.10.20229005v2 ) oder gar > 9 Millionen Personen (England; https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.11.01.20222315v1.full.pdf ) zeigen, dass das Zusammenleben mit Kindern – und im Haushalt treten die meisten Infektionen auf –  nicht zu vermehrten Ansteckungen führt selbst wenn die Schulen geöffnet werden. Es gibt in beiden Arbeiten sogar Hinweise auf einen Schutzfaktor vor der Infektion und vor schweren Verläufen von COVID-19. Obwohl die Gründe dafür noch unvollständig geklärt sind, ist dies ein starkes Zeichen, welches im Interesse der Kinder Beachtung verdient!

Dies deckt sich ganz klar auch mit unseren Beobachtungen im kinderärztlichen Alltag. Bei den wenigen Kindern, welche ein positives Testresultat haben, gibt es in praktisch jedem Fall eine erwachsene Kontaktperson innerhalb von Familie, Verwandtschaft oder naher Umgebung mit bereits bestätigter COVID-Erkrankung. Zusammenfassend ist es falsch, Angst vor Ansteckungen durch Kinder zu schüren! Kinder müssen seit Beginn alle Massnahmen mittragen, obwohl sie selbst gar nicht gefährdet sind. Sie werden die Folgen viele weitere Jahre mittragen müssen und erste Kollateralschäden wie z.B. Einbussen in der Bildung (https://doi.org/10.31235/osf.io/ve4z7) sind bereits sichtbar. Massnahmen wie Schulschliessungen ändern nichts am Verlauf der Pandemie, schaden aber ganz klar den Kindern. Wir alle sollten daher helfen, diesen Schaden zu begrenzen.

Fragen zu Hygienemassnahmen und Massnahmen vom Bund

  • Chirurgische Masken müssen weiterhin ab 12 Jahren in allen öffentlichen Bereichen im OKS (auf den Gängen, Stationen, in der Cafeteria bis zum Tisch usw.) und allen Patientenzonen (Stationen, Tagesklinik, Ambulatorium, Therapieräume usw.) getragen werden, wenn Symptome einer Atemwegserkrankungen vorliegen.

  • Masken müssen bei Kontakt mit Patienten und Angehörigen mit weniger als 2 Meter Abstand getragen werden.

  • Aufgrund der zirkulierenden Viren muss eine Maske getragen werden, wenn man selbst Erkältungssymptome hat.

  • Die Maskenpflicht entfällt in Büros und Sitzungsräumen, wenn Abstände von 2 Metern eingehalten werden können. Selbstverständlich kann bei einem persönlichen Sicherheitsbedürfnis weiterhin eine Maske getragen werden.

  • Bei schwierigen Gesprächen mit Eltern kann in eigenem Ermessen die Maske abgelegt werden.

Fragen bei Patientinnen und Patienten

Im Kanton St.Gallen können sich  12- bis 15-Jährige impfen lassen.

Am Ostschweizer Kinderspital bieten wir ab Mitte Januar die Impfung für 5- bis 11-Jährige an. Die Registrierung erfolgt via www.wir-impfen.ch

Um die Vorbereitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 zu reduzieren, sollten sich alle Personen, auch Kinder mit und ohne Risikofaktoren maximal durch Hygienemassnahmen (Empfehlungen BAG) schützen.

  • Die symptomatische Person muss zu Hause bleiben, auch bei negativem Abstrichresultat bis 24h nach Abklingen der Symptome.
  • Für asymptomatische enge Kontaktpersonen, das heisst z.B. Eltern und Geschwister von getesteten Kindern gilt: Striktes Einhalten der Hygiene-Massnahmen gemäss BAG und Vermeiden von unnötigen Kontakten bis zum Erhalt des Abstrich-Resultates, Arbeit und Schulbesuch sind erlaubt.
  • Bei positivem Testresultat wird die Familie vom Contact Tracing Center des Kantons zur Festlegung der Quarantänemassnahmen kontaktiert.

Begleitpersonen von einem hospitalisierten Kind mit positivem COVID-19 Befund werden ebenfalls so rasch als möglich getestet. Diese Personen verbleiben mit ihrem Kind isoliert im Zimmer, bis das negative Testergebnis vorliegt. Anschliessend müssen die Empfehlungen für in Quarantäne befindlichen Besucher eingehalten werden. Die Tests werden, wenn bei Kapazität der Pflegenden, auf dem Notfall durchgeführt, ansonsten auf den Stationen. Eine Anleitung zum Nasenabstrich bei Begleitpersonen finden Sie unter folgendem Link.

Nein, Kinder unter 12 Jahren müssen nicht in jedem Fall getestet werden. Symptomatische Kinder sollen bis 24h nach Abklingen der Symptome zu Hause bleiben. Auf eine Testung kann bei diesen Kindern verzichtet werden wenn:

  • milde Symptome vorliegen wie z.B. akute Rhinorrhoe, Konjunktivitis, Otitis oder Fieber ohne Atemwegssymptome wie Husten oder Pharyngitis UND KEIN Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person bestand UND KEINE symptomatischen Erwachsenen/Jugendlichen im gleichen Haushalt leben
     

Eine Testung bei Kindern <12 Jahren ist weiterhin indiziert:

  • Im Rahmen des kantonal angeordneten Contact Tracings oder einer Ausbruchsuntersuchung (im Rahmen einer Häufung von Fällen mit respiratorischen Symptomen innerhalb einer Schulklasse oder Krippe kann der Kantonsarzt zum Beispiel einen Test für die ersten drei Fälle anordnen). Parallel dazu soll das Abklären von symptomatischen Eltern gemäss dem oben beschriebenen Vorgehen erfolgen.
  • Im Rahmen einer Spitaleinweisung wegen einer Atemwegserkrankung oder Fieber
  • Bei Vorliegen von persistierenden leichten Symptomen (ausgenommen Fieber) und einem Allgemeinzustand, der einen Schulbesuch erlauben würde. Bei negativem Testergebnis kann das Kind die Schule besuchen, bei positivem Ergebnis muss das Kind in Isolation.
  • Letztendlich liegt der Entscheid für die Durchführung eines Test beim behandelnden Arzt zusammen mit den Eltern, basierend auf den Empfehlungen des BAG. (Quelle: Stellungnahme Pädiatrie Schweiz)
  • Liste Risikoländer
  • Falls diese Kinder im Notfall behandelt und/oder hospitalisiert werden, müssen sie und alle Begleitpersonen, die ebenfalls in Quarantäne sind, sich so verhalten bzw. so behandelt werden, wie wenn sie mit COVID-19 infektiös wären. Details dazu: Guideline
  • Negative Abstrich ändern an den notwendigen Isolationsmassnahmen nichts. Kinder mit ähnlicher Symptomatik (Atemwegsinfekt) dürfen bei Platzmangel im gleichen Zimmer unter Einhaltung der Isolationsmassnahmen kohortiert werden.

Fragen zu Testmöglichkeiten

Per sofort werden im OKS keine Zertifikate mehr kontrolliert. Damit entfällt auch die Testmöglichkeit von Mitarbeitenden ohne Symptome im Eingangsbereich. Testungen bei Krankheitszeichen sind weiterhin möglich über den personalärztlichen Dienst im Ambi.

In Kürze beginnt die Ferienzeit. Wir möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass am OKS keine Tests gemacht werden können, die zum Beispiel für Grenzübertritte für Reisen benötigt werden. Leider können wir dies auch nicht für Kinder anbieten. Das ZLM bietet solche Tests sowohl für Erwachsene als auch für Kinder in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an.

Getestet werden weiterhin Mitarbeitende mit entsprechenden Covid-Symptomen und diejenigen, welche Grenzgängerstatus haben. Der Test erfolgt im Regelfall im Ambulatorium über den personalärztlichen Dienst.

Am OKS ist ein SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest  (für stationäre Patienten) verfügbar.
Im klinischen Alltag stellt die Zeit, bis das Resultat eines Abstrichs (PCR) auf SARS-CoV-2 vorliegt, oft ein Problem dar. So müssen zB Kinder, die mit Zeichen eines Atemwegsinfektes hospitalisiert werden, bis zum Vorliegen des Resultates, also in der Regel einen Tag, in einem Einzelzimmer isoliert werden. Seit Mittwoch 23.09.2020 steht am OKS für diese Situationen ein sogenannter Antigen-Schnelltest zur Verfügung, der innert innert 15 Minuten ein Resultat liefert. Da die zur Verfügung stehenden Mengen an Tests noch limitiert sind, werden wir für die Testung Patienten, die nicht hospitalisiert werden und von Personal, vorderhand weiter die Proben an externe Labors für eine PCR-Testung senden.

Fragen zur Impfung

Viele Fragen konnten beim Informationsanlass zur COVID-19-Impfung am 5.11.21 geklärt werden. Diejenigen, die nicht am Anlass teilnehmen konnten, haben die Möglichkeit die Aufzeichnung anzuschauen. Der Link wird, sobald verfügbar, im Verlauf der nächsten Wochen mitgeteilt. 

Zudem hat Anita Niederer viele Fragen von Hörerinnen und Hörern des Radios FM1 beantwortet:https://www.radiofm1.ch/aktionen/nationale-impfwoche-die-expertin-beantwortet-deine-fragen-144311205

 

Haben Sie dennoch weitere Fragen? Mitglieder der Kerngruppe STOPCOVID-19 und der personalärztliche Dienst stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Zum Schutz von Patientinnen, Patienten sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen unterstützt und empfiehlt die Spitalleitung die Impfung für sämtliche Mitarbeitenden des OKS explizit.

Ein Impfzwang besteht nicht! Für die Einteilung von Mitarbeitenden in Bereiche mit Risikopatienten können Impfnachweise zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten jedoch ausschlaggebend sein. Informationen dazu erhalten Vorgesetzte beim Personalärztlichen Dienst.

Fragen zur Booster-Impfung

Ja, für Erwachsene ist eine Boosterimpfung 4 bis 6 Monate nach der 2. Impfung, aber auch nach der Situation genesen und geimpft oder umgekehrt empfohlen. Dabei ist die Annahme: eine höhere Antikörperkonzentration durch eine Erinnerung des Immunsystems durch die Impfung schützt besser gegen die akute Erkrankung mit und Weitergabe von SARS-CoV-2.

Es ist eine zusätzliche Impfung, die mit einem längeren Abstand (4 bis 6 Monate) zur Grundimmunisierung (=  erste zwei Dosen) gegeben wird. Sie ist in der Zusammensetzung und Durchführung identisch zur normalen Impfung, d.h. zu den ersten beiden Dosen.

Nach 4 bis 6 Monaten, siehe oben.